1. Fördermitglieder im Freundeskreis des HIDALGO e.V. zahlen folgende Jahresbeiträge:
2. Stammmitglieder im Freundeskreis des HIDALGO e.V. zahlen folgende Jahresbeiträge:
3. Einen Ermäßigungsanspruch haben
4. Für den Anspruch auf Ermäßigung muss zum 1. Januar des jeweiligen Beitragsjahres ein Ermäßigungsgrund vorliegen. Der Ermäßigungsgrund ist auf Verlangen nachzuweisen. Bei Unklarheiten über das Vorliegen der Voraussetzungen einer Ermäßigung oder bei Streitigkeiten über den Mitgliedsbeitrag entscheidet der Vorstand durch Mehrheitsbeschluss. Für nicht wahrgenommene Ermäßigungen scheidet eine Rückerstattung entrichteter Mitgliedsbeiträge aus.
5. Bei einem Eintritt in den Verein nach dem 1. Juli eines jeweiligen Jahres ist lediglich die Hälfte des Jahresbeitrags zu zahlen.
6. Der Beitrag wird jährlich per Lastschriftmandat eingezogen.
7. Der Freundeskreis des HIDALGO e.V. erhebt keine Anmeldegebühr.
8. Der Vorstand hat durch Mehrheitsbeschluss die Möglichkeit, in Härtefallen den Mitgliedsbeitrag eines Vereinsmitglieds teilweise oder ganz zu erlassen.
9. Diese Beitragsordnung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung am 11. Mai 2022 in Kraft. Für bestehende Mitgliedschaften gilt die neue Beitragsordnung ab dem 1. Januar 2023.
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